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Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen - ein Kreislauf

Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen. Damit sollen Gefährdungen an Arbeitsplätzen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmitteln ermittelt werden, die sich lang- oder kurzfristig negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Erst wenn solche Gefährdungen bekannt sind, können Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung ergriffen werden.

Gesetzlicher Rahmen

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in verschiedenen Regelwerken vorgeschrieben, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung.

Beteiligte Personen

Neben dem Arbeitgeber sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Mitarbeiter in den Prozess einbezogen werden.

Dokumentation

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden, einschließlich der festgelegten Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit.

Der Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung

Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in mehreren Schritten abläuft:

  1. Gefährdungen ermitteln
  2. Gefährdungen beurteilen
  3. Schutzmaßnahmen festlegen
  4. Schutzmaßnahmen umsetzen
  5. Wirksamkeit überprüfen
  6. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen ist die Einhaltung des STOP-Prinzips obligatorisch:

  • Substitution
  • Technische Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wie kann FUTUROSALUD helfen?

FUTUROSALUD unterstützt Sie bei der korrekten Durchführung und Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung:

  • Beratung zur gesetzeskonformen Umsetzung
  • Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen
  • Hilfe bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Bereitstellung von Dokumentationsvorlagen
  • Regelmäßige Erinnerungen zur Überprüfung und Aktualisierung
Jetzt Beratung anfordern

Der Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung

1. Gefährdungen ermitteln
2. Gefährdungen beurteilen
3. Schutzmaßnahmen festlegen
4. Schutzmaßnahmen umsetzen
5. Wirksamkeit überprüfen
6. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

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