Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen Gefährdungen an Arbeitsplätzen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmitteln ermittelt werden, die sich lang- oder kurzfristig negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Erst wenn solche Gefährdungen bekannt sind, können Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung ergriffen werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben.
Verantwortlichkeiten
Der Arbeitgeber ist hauptverantwortlich, kann sich aber von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und anderen Experten unterstützen lassen.
Kontinuierlicher Prozess
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen angepasst werden.
Wo steht, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in diversen Regelwerken vorgeschrieben. Für alle Arbeitsplätze wird sie in § 6 „Dokumentation" des Arbeitsschutzgesetzes gefordert. Gleichzeitig ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Betriebssicherheitsverordnung, § 3 „Gefährdungsbeurteilung", gefordert.
Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings kann er sich dabei unterstützen lassen. Besondere Unterstützung erhält der Chef von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Weitere Akteure sind die Betriebsärzte, die Personalvertretung, die Sicherheitsbeauftragten und die Mitarbeiter vor Ort.
Keine einmalige Sache
Sobald die Gefährdungsbeurteilung einmal erstellt wurde, gehört sie keinesfalls in den Schrank. Die festgelegten Schutzmaßnahmen müssen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Wirkung muss dann überprüft werden. Außerdem muss dieses Dokument regelmäßig (mindestens jährlich) überprüft werden.
So läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab
Es gibt kein gesetzlich starr festgelegtes Prozedere. Allerdings kann die Gefährdungsbeurteilung nach dem folgenden Regelkreis erstellt werden:
- Ermittlung der Gefährdungen
- Beurteilung der Gefährdungen
- Festlegen von Schutzmaßnahmen
- Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen und ggf. korrigieren
- Gefährdungsbeurteilung prüfen und/oder aktualisieren
Wie kann FUTUROSALUD helfen?
FUTUROSALUD bietet Ihnen einen virtuellen Assistenten im Arbeitsschutz an. Dieser kann Ihnen auf mehrere Arten helfen:
- Wir behalten Ihre Termine im Blick und erinnern Sie, wann Sie die Gefährdungsbeurteilung wieder überprüfen müssen.
- Wir können die Dokumente auf Plausibilität prüfen und Ihnen mitteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Wir helfen Ihnen dabei, die notwendige Zuarbeit Ihrer Mitarbeiter nachzuverfolgen.
- Wir übernehmen das Prozess- und Dokumentenmanagement im Arbeitsschutz.
- Wir arbeiten mit Ihrer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen.
Mit unserem Service entlasten wir Sie bei der Durchführung und Verwaltung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, während Sie die volle Kontrolle über Ihre wichtigen Dokumente behalten.
