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Schutzziele im Arbeits- und Gesundheitsschutz

FUTUROSALUD Was sind Schutzziele

Die Gesetzgebung definiert im Arbeits- und Gesundheitsschutz den Rahmen und legt sogenannte Schutzziele fest. Bei der Umsetzung dieser abstrakten Vorgaben kommen verschiedene Akteure ins Spiel. Erfahren Sie mehr über Schutzziele, ihre Umsetzung und die beteiligten Akteure.

Was sind Schutzziele?

Schutzziele sind allgemein gehaltene Forderungen, die den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sichern sollen. Beispiele sind der Ausschluss übermäßiger Lärmbelastung, die Bereitstellung ausreichender Beleuchtung und die Reduzierung von Belastungen am Arbeitsplatz. Diese Ziele werden durch gesetzliche Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung festgelegt.

Umsetzung von Schutzzielen

Schutzziele können durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden: technische Maßnahmen (z.B. ergonomische Möbel, Beleuchtungskonzepte), organisatorische Maßnahmen (z.B. regelmäßige Unterweisungen, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes) und persönliche Schutzausrüstung. Das Konzept der Vermutungswirkung hilft bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen, indem es davon ausgeht, dass bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen die Schutzziele erreicht werden.

Beteiligte Akteure

Bei der Umsetzung der Schutzziele sind verschiedene Akteure beteiligt: der Arbeitgeber als Hauptverantwortlicher, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten und unterstützen den Arbeitgeber bei der Ermittlung, Bewertung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Zentrale Elemente sind die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Unterweisungen.

Detaillierte Informationen zu Schutzzielen

Schutzziele bilden die Grundlage für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie geben die Richtung vor, in die alle Maßnahmen zielen sollten. Die konkrete Umsetzung kann je nach Betrieb und Situation variieren, aber das übergeordnete Ziel bleibt immer der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Vermutungswirkung und alternative Maßnahmen

Die Vermutungswirkung besagt, dass bei Umsetzung der in den Regelwerken (wie ASR, TRBS, TRGS) vorgeschlagenen Maßnahmen davon ausgegangen werden kann, dass die Schutzziele erreicht werden. Wenn sich diese Maßnahmen nicht umsetzen lassen, kann der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass alternative Varianten das gleiche Schutzziel erreichen.

Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft bei der Ermittlung, Bewertung und Implementierung von Schutzmaßnahmen. Der Betriebsarzt ist besonders wichtig, wenn es um die Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Arbeitsbedingungen geht, z.B. in Bereichen der Ergonomie oder bei Hautbelastungen.

Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Hier werden alle relevanten Gefährdungen gesammelt und bewertet, um daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Wie FUTUROSALUD Sie unterstützen kann

FUTUROSALUD bietet Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzzielen in Ihrem Unternehmen. Wir können Ihnen helfen:

  • Bei der Identifikation relevanter Schutzziele für Ihren Betrieb
  • Bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele
  • Bei der Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
  • Bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter zu Schutzzielen und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Bei der Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten

Mit unserem Service unterstützen wir Sie dabei, einen effektiven und gesetzeskonformen Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu etablieren und aufrechtzuerhalten.

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